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Landgericht Hamburg, Urteil vom 19. Oktober 2004, 12 O 614/04 - METROBUS:
Eine erhöhte Kennzeichnungskraft einer Marke nur für den Produktbereich zu berücksichtigen,
für den sie vorliegt, sowie allenfalls eng benachbarte Gebiete. Die Vermittlung von Reisen
und Verkehrsleistungen und die Linienbusbeförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr
sind nicht verwechslungsfähig ähnlich. Einem einzelnen Zeichenbestandteil kann unter bestimmten
Umständen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft beizumessen sein kann
und deshalb bei Übereinstimmung von Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr einer
Verwechslung der beiden Gesamtbezeichnungen zu bejahen sein. Das setzt aber voraus, dass die anderen
Bestandteile im Rahmen des Gesamteindrucks weitgehend in den Hintergrund treten. Nicht ausreichend
ist es, dass der übereinstimmende Bestandteil für den Gesamteindruck des Zeichens lediglich mitbestimmend
ist. [lesen]
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