Treuhandservice der Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff
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Verbraucherinsolvenz

Die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff unterstützt Schuldner zunächst bei der außergerichtlichen Erreichung von Ratenzahlungsvereinbarungen, Stundungen oder Teilerlasse seiner Schulden auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans. Bei Erfolglosigkeit der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern stellt die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff die entsprechende gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigung aus (§ 305 I Nr. 1 InsO). Selbstverständlich kann die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff bereits im Vorfeld eines Verbraucherinsolvenzverfahrens Unterlagen des Schuldners prüfen und gegebenenfalls Verpflichtungen, die aus sittenwidrigen Kreditverträgen oder Bürgschaften resultieren, und somit nichtig sind, herausfiltern. Schließlich ist die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff bei der Zusammenstellung der weiterhin für den gerichtlichen Antrag erforderlichen Unterlagen behilflich. So ist gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO ein Vermögensverzeichnis erforderlich. Ebenso ein Schuldenbereinigungsplan (§ 305 Abs. I Nr.4 InsO) der später von den Gläubigern anzunehmen (zu akzeptieren) ist.

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