Im Erbrecht unterstützt die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff beim Entwurf
von Testamenten, Erbverträgen und letztwilligen Verfügungen zur
Verwirklichung des Willens des Erblassers.
Nach Eintritt des Erbfalls wird für Erben ermittelt, ob und welche Ansprüche
(aus gesetzlicher Erbfolge, testamentarische Ansprüche, Pflichtteils-
ansprüche, etc.) bestehen und wie sie gegebenenfalls durchzusetzen sind.
Mit mehreren Erben kann gemeinschaftlich die Erbauseinandersetzung vorgenommen werden.
Darüber hinaus übernehmen wir Testamentsvollstreckungen und stimmen
Gesellschaftsverträge mit vorhandenen Testamenten zur Sicherung der
Unternehmenskontinuität ab. |