Im außergerichtlichen Bereich unterstützt und berät die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff
mittelständische Unternehmen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Umstrukturierung
ihrer Unternehmungen und der Durchführung von personellen Veränderungen.
Vor dem Arbeitsgericht vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff sowohl Arbeitnehmer,
als auch Geschäftsführer, Vorstände und mittelständische Unternehmen aller Branchen
in allen arbeitsrechtlichen Fragen, nämlich bei Kündigung, Abmahnung, Zahlung ausstehender
Lohnzahlungen, Lohnfortzahlung, Urlaub, Sonderzuwendungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld),
Abfindungen, Aufhebungsverträgen, Zeugniserteilung und in tariflichen sowie betrieblichen
Angelegenheiten.
|