Treuhandservice der Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff
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Arbeitsrecht

Im außergerichtlichen Bereich unterstützt und berät die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff mittelständische Unternehmen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Umstrukturierung ihrer Unternehmungen und der Durchführung von personellen Veränderungen. Vor dem Arbeitsgericht vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff sowohl Arbeitnehmer, als auch Geschäftsführer, Vorstände und mittelständische Unternehmen aller Branchen in allen arbeitsrechtlichen Fragen, nämlich bei Kündigung, Abmahnung, Zahlung ausstehender Lohnzahlungen, Lohnfortzahlung, Urlaub, Sonderzuwendungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Abfindungen, Aufhebungsverträgen, Zeugniserteilung und in tariflichen sowie betrieblichen Angelegenheiten.

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