|
Die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff, Hanauer Landstraße 10-12, 63796 Kahl am Main erbringt im Internet für
Ihre Teilnehmer nach Maßgabe der folgenden Treuhanddienstleistungen zur Abwicklung von Zahlungen, denen
Internetkaufgeschäfte zu Grunde liegen.
§ 1 Teilnehmer, Zulassung
1. Als Teilnehmer können den Treuhandservice der Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff nur nutzen:
a. Unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und
b. Juristische Personen.
2. Voraussetzung für eine Nutzung des Treuhandservice ist die vorherige Zulassung des Teilnehmers durch
die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff. Hierzu muss sich der Teilnehmer auf der Website der
Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff anmelden und die dort abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß
angeben.
3. Die Zulassung ist kostenfrei. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Zulassung. Die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff
behält sich vor, die Zulassung ohne Angabe von Gründen, insbesondere jedoch wegen falscher Angaben bei der Anmeldung
oder vertragswidrigem Verhalten abzulehnen sowie jeder zeit ohne vorherige Ankündigung zurückzunehmen. Hiervon wird
die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff den Teilnehmer schriftlich benachrichtigen.
4. Der Teilnehmer kann jederzeit ohne Angabe von Gründen seine Anmeldung mit Wirkung für die Zukunft zurücknehmen.
Er wird die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff hiervon schriftlich benachrichtigen.
§ 2 Pflichten und Obliegenheiten der Teilnehmer
1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über seine Person und seine Anschrift zu machen sowie Änderungen
der von der Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff bei der Zulassung abgefragten Daten unverzüglich zu aktualisieren.
2. Das von dem Teilnehmer selbst kreierte Passwort ist zur Vermeidung von Missbrauch geheim zu halten. Der Teilnehmer
versichert, dass er das Passwort dritten Personen nicht zugänglich macht. Ist dem Teilnehmer bekannt, dass ein Dritter
Kenntnis vom Passwort erhalten hat oder besteht beim Teilnehmer der begründete Verdacht einer derartigen Kenntnisnahme,
ist der Teilnehmer verpflichtet, das Passwort unverzüglich zu ändern oder eine Sperrung durch die Rechtsanwaltskanzlei
Neuendorff zu veranlassen. Denn jede Person, die das Passwort kennt, kann zu Lasten des Teilnehmers den Treuhandservice
der Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff in Anspruch nehmen oder in laufende Treuhandaufträge eingreifen.
§ 3 Treuhandauftrag
1. Ein Treuhandauftrag kommt zustande, wenn entweder der Käufer oder der Verkäufer die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff als
Treuhänder beauftragt.
2. Käufer oder Verkäufer beauftragen die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff mit der treuhänderischen Weiterleitung des
Treuhandbetrages von Käufer an Verkäufer, mit der Maßgabe, dass die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff
a. den Verkäufer über den Eingang des Treuhandbetrages benachrichtigt (Zahlungsanzeige);
b. den Treuhandbetrag abzüglich der Treuhandgebühr an den Verkäufer zahlt, wenn der Käufer den ordnungsgemäßen Erhalt
des Kaufgegenstandes innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang bestätigt und damit den Treuhandbetrag freigibt oder
in einer weiteren Frist von 4 Tagen keine gegenteiligen Angaben macht. hat oder innerhalb von zwei Wochen ab
Bestätigung des Warenversandes einer Weiterleitung des Treuhandbetrages nicht widerspricht;
c. im Falle eines Widerspruchs des Käufers den Treuhandbetrag an den Käufer zurückzahlt, soweit der Verkäufer nicht
innerhalb von zwei Wochen ab Benachrichtigung über den Widerspruch durch die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff der
Rückzahlung widerspricht;
d. im Falle des Widerspruchs durch den Verkäufer nur bei übereinstimmenden Erklärungen von Käufer und Verkäufer oder
bei Vorlage eines zwischen Käufer und Verkäufer erstrittenen, rechtskräftigen Urteils den Treuhandbetrag an den
dort ausgewiesenen Berechtigten auszahlt; bei Zahlung an den Verkäufer abzüglich der von ihm zu entrichtenden
Treuhandgebühr.
3. Mit Weiterleitung des Treuhandbetrages an den Verkäufer oder Rücküberweisung an den Käufer ist der Treuhandauftrag
beendet.
§ 4 Treuhandgebühr
1. Die Treuhandgebühr beträgt
a. für Treuhandaufträge per Banküberweisung innerhalb Deutschlands, der Europäischen Union sowie der Länder, die
am EU-Standard-Überweisungsverfahren teilnehmen, jeweils 1,0% des Treuhandbetrages, mindestens jedoch 1,00 EUR;
b. für Treuhandaufträge, die eine Banküberweisung außerhalb dieses Bereiches erfordern, eine zusätzliche Gebühr
in Höhe von 3,0% des Treuhandbetrages, mindestens jedoch 1% plus 37,50 EUR;
c. für Treuhandaufträge, die unter Nutzung des Online-Zahlungssystems "Moneybookers" abgewickelt werden,
jeweils 2,0% des Treuhandbetrages, mindestens jedoch 2,00 EUR;
d. für Treuhandaufträge, die unter Nutzung des Online-Zahlungssystems "Neteller" abgewickelt werden,
jeweils 4,0% des Treuhandbetrages, mindestens jedoch 4,00 EUR.
Soweit der Käufer Auftraggeber ist, ist er verpflichtet, den Treuhandbetrag zuzüglich Treuhandgebühr auf das
Treuhandkonto der Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff zu überweisen. Soweit der Verkäufer Auftraggeber ist, wird die
zu entrichtende Treuhandgebühr von der Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff vor Weiterleitung des Treuhandbetrages an
den Verkäufer abgezogen. Der Anspruch der Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff auf Zahlung der Treuhandgebühr durch den
Käufer oder den Verkäufer besteht auch bei Rücküberweisung an den Käufer.
2. Unabhängig von der Eigenschaft als Käufer oder Verkäufer ist der Auftraggeber verpflichtet, die jeweils fällige
Treuhandgebühr zu entrichten. Auftraggeber ist, wer im Rahmen eines Internetkaufes den Treuhandauftrag erstellt.
3. Für Transaktionen aus dem Business-to-Business-Bereich (d.h. beide Vertragsparteien sind Firmen) können von
Absatz 1 abweichende Konditionen vereinbart werden. Diese Sonderkonditionen sind abhängig vom Einzelfall.
4. Der Anspruch der Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff auf Zahlung der Treuhandgebühr entsteht unabhängig von der
Wirksamkeit und der Erfüllung des Vertragsverhältnisses zwischen Käufer und Verkäufer mit Erteilung des
Treuhandauftrages durch die Teilnehmer im Internet.
5. Der Treuhandbetrag wird bei normalem Geschäftsablauf nicht verzinst.
6. Kommt es im Rahmen der Geschäftsabwicklung zu länger dauernden Unterbrechungen, beispielsweise durch die
Abwicklung von Reklamationen zwischen Verkäufer und Käufer und/oder durch gerichtliche Auseinandersetzungen,
dann wird der Treuhandbetrag nach Ablauf der vierten Woche der Unterbrechung zum jeweils marktüblichen
Spareckzins verzinst. Die Zinsen stehen nach Beendigung des Geschäfts dem Endbegünstigten zu.
§ 5 Pflichten des Käufers
1. Der Käufer wird den Treuhandbetrag zuzüglich Treuhandgebühr auf das Treuhandkonto der Rechtsanwaltskanzlei
Neuendorff überweisen.
2. Der Käufer verpflichtet sich, sobald er die Ware erhalten hat und sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Ware
überzeugt hat, den Wareneingang auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff
(http://www.kanzlei-neuendorff.de) in der Übersicht der Treuhandaufträge, die sich dem Käufer direkt nach seinem
Login öffnet, zu bestätigen. Die Empfangsbestätigung wird der Käufer spätestens 4 Tage nach Wareneingang abgeben.
Macht der Käufer innerhalb dieser Frist keine Angaben über den Erhalt der Ware, wird automatisch von einem
ordnungsgemäßen Zugang der Ware ausgegangen und der Treuhandbetrag wird an den Verkäufer weitergeleitet.
3. Erhält der Käufer die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang auf dem Treuhandkonto oder ist die
vom Käufer erhaltene Ware beschädigt, defekt oder nicht der Warenbeschreibung des Verkäufers entsprechend so ist
er verpflichtet, dies innerhalb weiterer 4 Tage nach Ablauf dieser Frist anzugeben, indem er
den Button „Ware nicht angekommen oder nicht in Ordnung“ in der Rubrik „Treuhand/aktuelle Rechtsgeschäfte/Käufer“
auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff betätigt. Er widerspricht hiermit der Weiterleitung des
Treuhandbetrages an den Verkäufer.
4. Trifft die Ware nach diesem Widerspruch ein, ist der Käufer verpflichtet, soweit ihm der Treuhandbetrag noch nicht
gem. § 3 Ziff. 2c zurückgezahlt wurde, unverzüglich den Treuhandbetrag freizugeben.
5. Ist die vom Käufer erhaltene Ware beschädigt, defekt oder nicht der Warenbeschreibung des Verkäufers entsprechend,
so ist der Käufer verpflichtet, binnen 14 Tagen nach Bestätigung des Empfangs die Ware an den Verkäufer zum Zwecke
der Rückabwicklung zurückzusenden. Soweit der Verkäufer die Ware zurücknimmt oder einer Rückabwicklung binnen
14 Tagen nach Empfangsbestätigung durch den Käufer nicht widerspricht, wird die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff den
Treuhandbetrag an den Käufer zurück überweisen. Soweit der Verkäufer die Ware nicht zurücknimmt oder der Rückabwicklung
binnen 14 Tagen nach Empfangsbestätigung durch den Käufer widerspricht, bleibt der Treuhandbetrag bis zu einer Einigung
zwischen den Parteien gesperrt.
6. Sollte der Käufer 14 Tage nach Zustandekommen des Treuhandauftrages den Kaufpreis nicht auf ein Treuhandkonto der
Ra-Kanzlei Neuendorff überwiesen haben, hat die Kanzlei das Recht, den Treuhandauftrag einseitig zu stornieren.
In diesem Fall hat die Kanzlei gegen den Auftragsersteller einen Anspruch auf Zahlung der Treuhandgebühren in voller
Höhe.
§ 6 Pflichten des Verkäufers
1. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ware unverzüglich nach Eingang der Zahlungsanzeige zu versenden.
2. Wird der Versand der Ware nicht innerhalb von 14 Tagen nachdem die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff per E-Mail den
Zahlungseingang auf dem Treuhandkonto bestätigt hat, ausgeführt, wird der Treuhandauftrag automatisch abgebrochen
und der Treuhandbetrag an den Käufer zurückgezahlt.
3. Widerspricht der Käufer der Weiterleitung des Treuhandbetrages an den Verkäufer und will der Verkäufer die Rückzahlung
des Treuhandbetrages an den Käufer verhindern, ist er verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach
Benachrichtigung über den Widerspruch des Käufers durch die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff der Rückzahlung gegenüber
der Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff zu widersprechen indem er den Button „Ware nicht zurückerhalten oder nicht in Ordnung“
in der Rubrik „Treuhand/aktuelle Rechtsgeschäfte/Verkäufer“ auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff
betätigt. Erfolgt der Widerspruch nicht rechtzeitig, so ist die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff berechtigt,
den Treuhandbetrag an den Käufer zurückzuzahlen.
§ 7 Unabhängigkeit vom Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer
Die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff wird ausschließlich als Treuhänder für den Zahlungsvorgang tätig. Die Tätigkeit ist
unabhängig vom zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmern, insbesondere dessen Wirksamkeit, Einredefreiheit
und Erfüllung. Die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff ist insofern nicht verantwortlich für den Erfolg und die Durchführung dieses
Vertragsverhältnisses.
§ 8 Datenschutz
1. Die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff ist berechtigt, im gesetzlichen Rahmen, insbesondere nach Maßgabe von § 28
Bundesdatenschutzgesetz, personenbezogene Daten der Teilnehmer, insbesondere die bei der Anmeldung abgefragten
Teilnehmerdaten, zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen.
2. Die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff ist darüber hinaus berechtigt, die personenbezogenen Daten
a. An die Parteien des Treuhandverhältnisses weiterzuleiten, soweit dies zur Erfüllung des Treuhandauftrages
erforderlich ist und
b. An Dritte, die in die Abwicklung des dem Treuhandauftrag zu Grunde liegenden Vertrages zwischen Käufer und Verkäufer
eingebunden sind, wie etwa Internet-Auktionshäuser oder Internet-Shops, weiterzuleiten, soweit dies zur Erfüllung
des Treuhandauftrages erforderlich ist.
3. Über den in Abs. 1 und 2 beschriebenen Umfang hinaus wird die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff personenbezogene Daten
nicht nutzen oder weitergeben, es sei denn, es wäre zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten oder
öffentlicher Interessen erforderlich und es besteht kein Grund zur Annahme, dass der Betroffene ein schutzwürdiges
Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat, oder die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff wäre aufgrund gesetzlicher
Regelungen oder behördlicher Anordnung zu einer Verwertung oder Weitergabe verpflichtet, oder der Teilnehmer hätte
in eine Verwertung oder Weitergabe seiner Daten eingewilligt.
§ 9 Haftung der Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff
Die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff haftet für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Treuhandauftrag. Für Störungen der
Online-Verbindung, insbesondere für die nicht ordnungsgemäße Datenübermittlung sowie dafür, dass der Zugang zur Internetseite
der Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff vorübergehend nicht möglich ist, haftet die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff nur bei
eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Personen, derer sie sich zur
Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Treuhandauftrag bedient.
Sollte für eine Transaktion eine Währungsumrechnung erforderlich sein, so verwendet die Rechtsanwaltskanzlei einen marktüblichen
Umtauschkurs, der den üblichen Wechselkursschwankungen unterliegen kann. Für Wechselkursschwankungen übernimmt die
Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff keine Haftung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff haftet nicht für zusätzliche Gebühren, die bei Transaktionen mit Währungsumrechnung entstehen,
wenn ein Nutzer einen Treuhandbetrag fehlerhaft auf ein anderes Konto überweist, als das, welches für die Transaktion der jeweiligen
Währung von der Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff vorgegeben wurde. Hierdurch zusätzlich entstehende Gebühren trägt der Nutzer.
§ 10 Widerruf und Kündigung
1. Der Teilnehmer kann die auf Abschluss des Treuhandauftrages und auf Einbeziehung dieser AGB gerichtete Willenserklärung
innerhalb von 2 Wochen nach Erklärung der Zustimmung schriftlich gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff, Hanauer
Landstraße 10, 63796 Kahl am Main oder per E-Mail unter info@eco-treuhand.de widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so ist der Teilnehmer weder an den
Treuhandauftrag noch an die Zustimmungserklärung zu diesen AGB gebunden. Für den Fall des vorzeitigen Widerrufs wird dann
eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR erhoben.
Dieses Widerrufsrecht erlischt, sobald der Treuhandbetrag auf dem Treuhandkonto der Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff
eingegangen ist.
2. Der Teilnehmer kann den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche
Mitteilung des Teilnehmers an die Rechtsanwaltskanzlei Neuendorff, Hanauer Landstraße 10, 63796 Kahl am Main,
oder eine E-Mail an info@eco-treuhand.de.
§ 11 Gerichtsstand, anwendbares Recht
Ist der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist der Gerichtsstand Alzenau i. Ufr.. Auf die
Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht Anwendung.
zurück zur Startseite
|